Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der finanzwerk. Gruppe, Inhaber Vincent Witt, Poststraße 3, 58840 Plettenberg (nachfolgend „finanzwerk. Gruppe“, „wir“, „uns“ oder „unser“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

 

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Dienstleistungen

2.1 Die finanzwerk. Gruppe bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
  • Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten
  • Investmentberatung
  • Anlageberatung
  • Vermittlung von Investmentfonds
  • Kreditvermittlung
  • Baufinanzierungsvermittlung
  • Vermittlung von Immobilien für Kapitalanleger
  • Vermittlung von Immobilien gemäß §34c GewO:
    • Vermittlung von Kauf-, Miet- und Verkaufsimmobilien
    • Erstellung von Exposés und Marktanalysen
    • Unterstützung bei der Abwicklung von Kauf- und Mietverträgen

2.2 Die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten erfolgt mit Erlaubnis nach §34d Abs. 7 GewO: D-WGDT-KFNFS-22 in Verbindung mit verschiedenen Gesellschaften wie Dynamic Partner Consulting GmbH, Barmenia Versicherung, Deutsche Assekuranz Service GmbH, Roland Versicherung, Volkswohlbund Versicherung, Gothaer Versicherung und weiteren.

 

2.3 Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt mit Erlaubnis nach §34i Abs. 1 GewO: D-W-130-LR1J-53 in Verbindung mit Gesellschaften wie Prohyp GmbH, FondsFinanz GmbH, Europace, Baufinex, Sparda-Bank, PSD Bank, Commerzbank, Sparkasse und weiteren.

 

2.4 Die Vermittlung von Investmentvermögen, Vermögensverwaltungsprodukten und sonstigen Finanzinstrumenten erfolgt als Finanzanlagenvermittler nach §34f Abs. 1 GewO: D-F-130-LXH8-94 in Verbindung mit Gesellschaften wie FondsFinanz GmbH, Fondsdepotbank, ebase, Comdirect, Morgan Funds, DWS und weiteren.

 

2.5 Die Vermittlung von Immobilien und Immobilien als Kapitalanlage erfolgt nach §34c GewO in Verbindung mit der Dynamic Partner Consulting GmbH.

 

2.6 Vermittlung von Immobilien gemäß §34c GewO:
Die Vermittlung von Immobilien erfolgt mit Erlaubnis nach §34c GewO, erteilt durch den Märkischen Kreis. Sie umfasst:

  • Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Erstellung von Energieausweisen (sofern erforderlich)
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Prüfung und Weiterleitung von Finanzierungsnachweisen
  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Erstellung von Kaufverträgen in Zusammenarbeit mit Notaren

3. Vertragsbedingungen

3.1 Die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungs- und Finanzprodukte werden von den jeweiligen Banken, Versicherungen, Bausparkassen oder sonstigen Geschäftspartnern festgelegt. Die finanzwerk. Gruppe tritt lediglich als Vermittler auf.

 

3.2 Maklerverträge bestehen aus Datenschutzerklärung, Maklervertrag und Maklervollmacht und gelten ab Unterzeichnung durch den Kunden auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann den Maklervertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Kündigung des Maklervertrags beendet die Beratungsleistung der finanzwerk. Gruppe.

 

3.3 Zusätzliche Beratungsleistungen wie beispielsweise Gründungsberatungen, Unternehmensberatungen, Immobilienberatungen, Investmentberatungen und sonstige außerordentliche Serviceleistungen, können gesondert abgerechnet werden. Der Stundensatz beträgt 100,00 €, kann jedoch je nach Aufwand variieren. Von uns ausgestellte Rechnungen beinhalten keine Umsatzsteuer gemäß § 4 Abs. 11 UStG und sind unverzüglich nach Zugang zu bezahlen. Bei Nichtzahlung werden gesetzliche rechtliche Schritte eingeleitet. Der Mehrkostenaufwand ist durch den Kunden zu bezahlen.

 

3.4 Für vermittelte Versicherungs- und Finanzprodukte gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte der jeweiligen Unternehmen. Der Kunde wird durch die Antragsunterlagen darauf hingewiesen.

 

3.5 Maklerverträge im Bereich Immobilienvermittlung:

  • Maklerverträge bestehen aus einer Datenschutzerklärung, einem Maklervertrag und einer Maklervollmacht.
  • Der Vertrag gilt ab Unterzeichnung durch den Kunden und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Der Kunde kann den Maklervertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
  • Die Kündigung des Maklervertrags beendet automatisch die Immobilienberatungsleistung der finanzwerk. Gruppe.

4. Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise und Zahlungsbedingungen für vermittelte Produkte (Abschluss- und Vertriebskosten) werden von den jeweiligen Gesellschaften festgelegt. Der Kunde wird bei den Antragsunterlagen darauf hingewiesen und erklärt sich mit der Unterschrift als einverstanden.

 

4.2 Für zusätzliche Serviceleistungen der finanzwerk. Gruppe (gem. §3 Abs. 3.3) erklärt sich der Kunde bereit, eine Serviceleistungspauschale von 100,00 € pro Stunde (ggf. abweichend je nach Aufwand) zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschrift. Rechnungen sind unverzüglich nach Zugang zu begleichen.

 

4.3 Die Zahlungsbedingungen von vermittelten Versicherungs- & Finanzprodukten legen die jeweiligen Gesellschaften ebenfalls im Einzelnen fest. Hierauf werden die Kunden mit den Antragsunterlagen hingewiesen.

 

4.4 Bei Nichtzahlung der Rechnungen behält sich die finanzwerk. Gruppe vor, gesetzliche rechtliche Schritte einzuleiten. Der Mehrkostenaufwand ist durch den Kunden zu tragen.

 

4.5 Provisionen bei Immobilienvermittlung:

  • Die Maklerprovision wird gemäß den gesetzlichen Regelungen (§§ 652 ff. BGB) und den individuellen Vereinbarungen im Maklervertrag erhoben.
  • Die Provisionspflicht entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie. Die Höhe der Provision wird im Maklervertrag vereinbart und ist mit Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags fällig.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Die finanzwerk. Gruppe haftet im Rahmen der Beratungshaftung für ggf. entstandene Vermögensschäden. Eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemäß §34f, §34i, §34d und §34c ist vorhanden.

 

5.2 Die finanzwerk. Gruppe übernimmt keine Haftung für Verträge, die nicht von uns vermittelt wurden. Dies gilt insbesondere für Bestandsübertragungen bestehender Verträge. Wir bemühen uns den Kunden auf etwaige Lücken oder falsche Angaben hinzuweisen, übernehmen jedoch keine Haftung oder Beratungshaftung für diese Produkte.

 

5.3 Die Gewährleistungsbedingungen der einzelnen vermittelten Produkte werden von den jeweiligen Versicherungen, Banken und Bausparkassen festgelegt. Die finanzwerk. Gruppe tritt lediglich als Vermittler auf.

 

5.4 Immobilienvermittlung:

  • Die finanzwerk. Gruppe haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben, die von Verkäufern, Vermietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
  • Unsere Haftung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung gemäß Maklervertrag.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen und persönlichen Informationen, einschließlich Gesundheitsangaben für Versicherungsprodukte, wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

 

6.2 Für eine angemessene und geeignete Finanzierungs- oder Investmentberatung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben des Kunden zu den persönlichen finanziellen Verhältnissen erforderlich. Ohne diese Angaben kann keine umfassende Beratung durchgeführt werden.

 

6.3 Sollte der Kunde diese Angaben bei einer Investmentberatung nicht preisgeben, kann keine Anlageberatung gemäß Angemessenheitsprüfung und Geeignetheitserklärung durchgeführt werden. In diesem Fall haftet der Kunde selbst für die getroffene Anlageentscheidung über eine sog. Anlagevermittlung.

 

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 Die Datenschutzbestimmungen der finanzwerk. Gruppe können auf unserer Homepage eingesehen werden Datenschutzbestimmungen (finanzwerk-gruppe.de)

 

7.2 Wir unterliegen dem Bankgeheimnis und sind verpflichtet, keine finanziellen oder persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für den reibungslosen Geschäftsbetrieb notwendig und erfolgt DSGVO-konform.

 

7.3 Sollte die Weitergabe von Daten an Dritte für die Durchführung der Dienstleistungen notwendig sein (z.B. Angebotserstellung, Bedarfsermittlung, Antragserstellung, Depoteröffnung, Finanzierungsantrag, etc.), erfolgt dies ebenfalls DSGVO-konform. Die Vertraulichkeit und das Bankgeheimnis gilt für alle Mitarbeiter der finanzwerk. Gruppe.

 

8. Terminvereinbarungen und Stornierungsbedingungen

8.1 Die Stornierungsbedingungen für vermittelte Verträge werden von den jeweiligen Gesellschaften festgelegt und dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

 

8.2 Sollte ein Termin nicht wahrgenommen oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, kann die finanzwerk. Gruppe eine Ausfallpauschale von 50,00 € in Rechnung stellen. Diese Rechnung unterliegt gemäß § 4 Abs. 11 UStG nicht der Umsatzsteuer.

 

9. Gesetzliche Vorschriften und Regelungen

9.1 Die finanzwerk. Gruppe unterliegt den gesetzlichen Vorschriften für Finanzdienstleistungsprodukte gemäß unserem Tätigkeitsfeld, wie bereits in den vorstehenden Abschnitten genannt.

 

9.2 Die entsprechenden Gewerbeverordnungen und Paragraphen sind:

  • Vermittlung von Versicherungs- & Finanzprodukten nach §34d Abs. 7 GewO
  • Vermittlung von Immobiliardarlehen nach §34i Abs. 1 GewO
  • Vermittlung von Investmentvermögen und Finanzinstrumenten nach §34f Abs. 1 GewO
  • Vermittlung von Immobilien nach §34c GewO

10. Kommunikationswege und Servicezeiten

10.1 Unsere Kunden können uns über verschiedene Kanäle wie Telefon, Fax, Social Media, WhatsApp, Mobiltelefon und E-Mail erreichen. Die aktuellen Servicezeiten sind auf unserem offiziellen Google-Eintrag ersichtlich. Termine werden grundsätzlich nach Absprache vereinbart, können jedoch auch ad-hoc vor Ort oder online stattfinden.

 

11. Rechtlicher Hinweis zur Bonitätsauskunft

11.1 Die finanzwerk. Gruppe ist offizieller Partner der Creditreform und somit berechtigt, für notwendige Geschäftsvorfälle Bonitätsauskünfte über Privat- und Firmenkunden einzuholen. Diese Auskünfte sind notwendig, um eine fundierte und sichere Entscheidungsgrundlage für die Erbringung unserer Dienstleistungen zu gewährleisten.

 

11.2 Die Bonitätsauskunft erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und dient ausschließlich dem Zweck, das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Kunden zu überprüfen. Die Einholung dieser Auskünfte ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten als Finanzdienstleister.

 

11.3 Die Kosten für die Einholung der Bonitätsauskünfte trägt die finanzwerk. Gruppe. Es entstehen Ihnen als Kunde dadurch keine zusätzlichen Kosten.

 

12. Online-Verträge und Widerrufsrecht

12.1 Online-Verträge können durch uns im Auftrag des Kunden abgeschlossen werden. Diese Abschlüsse müssen vom Kunden mündlich oder schriftlich in Auftrag gegeben werden. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung per E-Mail oder Post.

 

12.2 Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgeschäft von zwei Wochen nach Zugang des Vertrags. Erfolgt kein Widerruf, gilt der Vertrag als angenommen und kann nur fristgerecht gekündigt werden.

 

13. Streitbeilegung und Gerichtsstand

13.1 Im Falle von Streitigkeiten können sich Kunden an folgende Schlichtungsstellen wenden:

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, E-Mail: ombudsmann@pkv.de
  • Ombudsmann Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, E-Mail: bankenverband@bdb.de

13.2 Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch online über die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union https://ec.europa.eu/consumers/odr/ einreichen.

 

13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der finanzwerk. Gruppe ist das Amtsgericht Plettenberg, An der Lohmühle 5, 58840 Plettenberg.

 

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

14.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

AGBs der finanzwerk. Gruppe

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